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Brandschutzhelfer Ausbildung / Evakuierungshelfer und Löschübung
Im Lehrgang Brandschutzhelfer (inkl. Evakuierungshelfer) erwerben Sie bzw. Ihre Mitarbeiter unter qualifizierter Anleitung grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, um in nahezu jeder Brandsituation (privat oder beruflich) adäquat handeln zu können. Die Durchführung erfolgt dabei nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und der ASR A2.2. Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, Brandschutzhelfer auszubilden (5-20% der anwesenden Beschäftigten unter Berücksichtigung von Krankheit, Urlaub, Schichtbetrieb, etc.) - Achtung es muss immer die entsprechende Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein.
Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter in Ihrer Firma, welche im Brandfall gezielte Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und zur Gefahrenabwehr ausüben.
Zur Gefahrenabwehr und Sicherheit in Ihrer Firma gehört die regelmäßige Schulung von Ersthelfern, Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern.
Alle Mitarbeiter Iherer Firma sind entsprechend der betrieblichen Brandschutzorganisation regelmäßig (jährlich) zu unterweisen.
Inhalte
1) Rechtliche Grundlagen/ Grundlagen im Brandschutz
ArbSchG §10, DGUV 205-023, ASR 2.2
Vorbeugender Brandschutz
Abwehrender Brandschutz
Betriebliche Brandschutzorganisation
2) Verbrennungsvorgang und Voraussetzung
Gefahren und Risiken durch Brände
Erklärung der Brandklassen
Feuerlöscheinrichtungen
Funktion und Wirkung von Löschmitteln
Vorgehensweise beim Löschen
3) Richtiges Verhalten im Evakuierungs-, Not- und Brandfall
Aufgaben des Brandschutzhelfers
Flucht- und Rettungswege
Notrufmeldung
4/5) Praktische Feuerlöschübungen am Brandsimulator (pro TN 5-10 min)
Zielgruppe
Mitarbeiter des Unternehmens welche bei Bränden als geschultes Personal die Koordinierung der Rettungs- und Löschmaßnahmen übernehmen. Es müssen mindestens 5% der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet sein (bei Betrieben bis 20 Mitarbeitern mind. 2 Brandschutzhelfer).