(1) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Dresden e.V. verfolgt aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist: - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der UmsatzsteuerDurchführungsverordnung); - die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Förderung des Suchdienstes für Vermisste; - die Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes; - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger Zwecke; - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
(2) Der Satzungszweck des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Dresden e.V. wird insbesondere verwirklicht durch die Erfüllung folgender Aufgaben: - Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung; - Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen; - Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben; - Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt, der Jugend und der Bildung; - Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; - Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände; - Durchführung verbandlicher Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender; - Suchdienst und Familienzusammenführung; - Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe; - Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung; - sowie den Zweck und die vorstehenden Aufgaben fördernde Betätigungen.
(3) Der Kreisverband fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen und deren Mitglieder. Ihm obliegt die Vertretung der Ortsvereine sowie deren Gliederungen gegenüber dem Landesverband, dem Land- oder Stadtkreis und den auf Kreisebene tätigen sonstigen Verbänden und Einrichtungen. Er arbeitet eng mit den übrigen Kreisverbänden und mit den Schwesternschaften vom Roten Kreuz innerhalb seines Bereichs zusammen.
(4) Der Kreisverband wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.
(5) Der Deutsches Rotes Kreuz e.V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere: - die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung; - die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen; - die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros; - die Vermittlung von Familienschriftwechseln.